Kooperationsvereinbarung zwischen Zoo Finder und Kooperationspartner

Einleitung

Eine AGB regelt immer aus rechtlicher Sicht die Zusammenarbeit. Bei aller Freude über unser Projekt und wie wir helfen möchten ist das auch bei uns nicht anders.

Über allem steht dennoch unser Ziel für unser Projekt:
„Unser Ziel ist es durch unsere Zoo Finder App dabei zu helfen Menschen die Wunder und Vielfalt der Tierwelt näherbringen, sowie Begeisterung für Natur- und Artenschutz zu wecken und dabei für Zoos immer gratis zu bleiben“

Wir als FU Finder Universe Ltd. betreiben unter dem Namen Zoo Finder eine Webseite sowie eine mobile Anwendung, die registrierten Benutzern(„Zoo-Finder-Usern“) ermöglicht Angebote und Einladungen von teilnehmenden Zoo Partnern in Anspruch zu nehmen. Folgend beschreiben wir uns als Zoo Finder.

Gleichzeitig bietet Zoo Finder somit auch Zoo Partnern auch die Möglichkeit den Benutzern („Zoo-Finder-Usern“) Angebote, wie beispielsweise eine 2 für 1 Einladung für einen Zoobesuch anzubieten.

Der teilnehmende Zoo-Partner plant, seine Dienstleistungen auf Zoo Finder zu präsentieren und diesen Benutzern derartige Angebote bereitzustellen.

Wichtig: Der jeweilige Zoo Partner entscheidet frei welche Angebote er den Zoo-Finder-Benutzern anbieten möchte. Wir als Zoo Finder behalten uns lediglich das Recht vor Angebote abzulehnen.

1. Anwendungsbereich

Anwendbarkeit der AGB:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für die Beziehung zwischen Zoo Finder und dem Zoo Partner. Abweichende oder ergänzende AGB eines Partners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Zoo Finder dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Dies gilt auch dann, wenn der Kooperationspartner bei Vertragsabschluss auf seine eigenen AGB verweist und Zoo Finder dem nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsdetails

Die genauen Details der Partnerschaft, einschließlich der Angebote und zusätzlichen Dienstleistungen wie der Werbung für den Zoo Partner durch Zoo Finder, sind in einer separaten Partnervereinbarung festgehalten, die auf diese AGB verweist. Bei Widersprüchen zwischen der Kooperationsvereinbarung und diesen AGB gilt die Kooperationsvereinbarung.

3. Lokale Beschränkungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Verpflichtungen des Kooperationspartner nur für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Standorte.

4. Angebote und Aktionen für Kooperationspartner

Zoos und Tierparks:
Der Partner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit die von ihm offerierten und gebuchten Angebote für Zoo-Finder-User bereitzustellen. Wenn ein Angebot einmal seitens eines Zoo Partners ersonnen und über die Zoo-Finder-App den Nutzern angeboten und von diesen gebucht wurde, muss auch die Nutzung des Angebots ermöglicht werden.

Mögliche Beispiele für Angebote sind beispielhaft:

  • 2-für-1-Einladung auf eine Tageskarte:
    Beim Kauf einer regulären Tageskarte wird eine weitere günstigere oder gleichwertige Tageskarte nicht berechnet.
  • Direktrabatte Jahreskarte:
    Für den Erwerb einer Jahreskarte gewährt der Zoo Partner einen Rabatt von 10% auf den Kauf einer Jahreskarte und erlaubt dem Benutzer die Anrechnung seiner am gleichen Tag gekauften Tageskarte. Falls keine Tageskarte gekauft wurde, gilt nur der 10% Rabatt auf den Erwerb der betreffenden Jahreskarte.
  • Andere Angebote:
    Andere spezielle Angebote für Events, Tageskarten und/oder andere Themen

Der Zoo Partner entscheidet hierbei frei welche Angebote er den Zoo-Finder-Benutzern anbieten möchte. Zoo Finder behält sich lediglich das Recht vor Angebote abzulehnen.

5. Einlöse-Kontingent

Es kann ein festes Einlöse-Kontingent pro Tag vereinbart werden. Die Angebote werden an allen teilnehmenden Standorten des Zoo Partners angeboten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6. Änderung von Angeboten

Angebote können während der Vertragslaufzeit immer zum übernächsten Monat eigenständig geändert werden. Zoo Finder behält sich das Recht vor, Änderungswünsche abzulehnen, wenn diese zu einer wesentlichen Änderung des Angebotsinhalts führen oder den Qualitätsstandards von Zoo Finder nicht entsprechen.

7. Einlösung von Angeboten

7.1 Reservierung und Nutzung von Angeboten

Zoo-Finder-Benutzer müssen Angebote über die App reservieren, bevor sie diese beim Partner nutzen können. Jede Buchung definiert ein spezifisches Zeitfenster, in dem das Angebot vor Ort eingelöst werden muss. Das Reservierungssystem ist so konzipiert, dass:

  • Ein Benutzer jeweils nur ein Angebot gleichzeitig nutzen kann, was die Kombination von verschiedenen Angeboten, wie einer 2-1 Einladung und einem Direktrabatt, ausschließt.
  • Ein und derselbe Angebot erst nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums erneut gebucht werden kann; falls kein Zeitraum festgelegt ist, beträgt die Wartezeit standardmäßig 90 Tage.
  • Die Buchung eines Angebots nur möglich ist, wenn das für diesen Tag festgelegte Kontingent an Angebote noch nicht erschöpft ist.

Angebote, die gebucht, aber nicht eingelöst wurden, werden am nächsten Tag wieder verfügbar gemacht und können erneut reserviert werden.

7.2 Prozess der Angebot-Inanspruchnahme

Beim Kauf vor Ort müssen Zoo-Finder-Benutzer das Personal auf das reservierte Angebot hinweisen und dieses in der Zoo Finder App vorzeigen. Das Personal prüft, ob das Angebot genutzt werden kann, und informiert den Benutzer unverzüglich, sollte dies nicht der Fall sein.

7.3 Bedingungen der Angebot-Einlösung

Die Einlösung von Angeboten ist grundsätzlich nur bei Besuchen vor Ort möglich.

7.4 Ablehnung des Angebots

Die Annahme eines Angebots kann verweigert werden, wenn:

  • Das Angebot nicht innerhalb des gebuchten Zeitfensters genutzt wird, das heißt, der Kauf findet nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums statt.
  • Der Kauf nicht den Voraussetzungen des Angebots entspricht.

7.5 Einlöseverfahren

Bevor eine Zahlung erfolgt, muss das in Anspruch genommene Angebot über die Zoo-Finder-App eingelöst werden. Die App verfügt über spezielle Funktionen zum Einlösen des Angebots, die im aktuellen Benutzerhandbuch und in den von Zoo Finder bereitgestellten Schulungsmaterialien detailliert beschrieben sind.

Derzeit muss ein Zoo-Finder-Nutzer das Angebot in der Zoo-Finder-App dem Personal vorzeigen, auf „Einlösen“ tippen und die Aktion durch Wischen bestätigen, damit das Personal die Einlösung nachvollziehen kann.

Änderungen im Einlöseprozess werden dem Zoo Partner rechtzeitig mitgeteilt, und aktualisierte Schulungsmaterialien werden bereitgestellt.

7.6 Personaltraining

Der Zoo Partner verpflichtet sich, sein Personal umfassend über die Partnerschaft mit Zoo Finder, die angebotenen Angebote und die korrekte Einlösung dieser Angebote zu informieren und zu schulen. Der Zoo Partner stellt sicher, dass das Personal die Einlösung von Angeboten nicht unbegründet ablehnt, z.B. aufgrund von Unkenntnis über die Details der Kooperation oder der Angebote.

Zoo Finder stellt hierfür im Rahmen des Onboarding-Prozesses umfassendes Schulungs- und Informationsmaterial bereit. Es wird sichergestellt, dass das Personal das Material verstanden hat und auch Aktualisierungen während der Vertragslaufzeit berücksichtigt.

8. Berichterstattung

Der Zoo Partner erhält von Zoo Finder einen Zugang zu einem eigenen Dashboard wo eine Zusammenfassung der eingelösten Angebote vorhanden ist.

9. Gleichbehandlung der Zoo-Finder-Benutzer

Benutzer von ZooFinder dürfen durch das Einlösen von Angeboten keine Nachteile erleiden, sei es in Bezug auf die Qualität oder den Service. Sie müssen wie alle anderen Besucher/Kunden behandelt werden.

10. Rechtsansprüche und Vertragsbeziehungen

Das Angebot und die Einlösung der Angebote stellen einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar. Zoo-Finder-Benutzer können daher eigene Rechtsansprüche direkt gegen den Partner geltend machen, wenn beispielsweise das Einlösen eines Angebots ungerechtfertigt verweigert wird.

Der Vertrag über die Leistungen wird direkt zwischen dem Zoo Partner und dem jeweiligen Zoo-Finder-Benutzer geschlossen, wobei Zoo Finder in dieser Hinsicht nicht als Vertragspartei auftritt.

11. Platzierung des Zoos und Onboarding-Prozess

11.1 Profilierung und Platzierung in der App

Alle teilnehmenden Standorte des Zoo Partners werden von Zoo Finder in der Zoo-Finder-App und gegebenenfalls auf der Webseite mit einem individuellen Profil präsentiert. Die Gestaltung und Platzierung dieser Profile liegen im Ermessen von Zoo Finder, sofern keine spezifischen Vereinbarungen getroffen wurden.

Die Profile beinhalten üblicherweise Details wie Standort, Öffnungszeiten, Kontaktinformationen, Social Media Verlinkung, eine Kurzbeschreibung und Bilder des Zoo Partners und die verfügbaren Angebote.

11.2 Werbung und Bekanntmachung

Zoo Finder behält sich das Recht vor, die Partnerschaft und die Angebote des Zoo Partners nach eigenem Ermessen zu bewerben, es sei denn, es wurde als Zusatzleistung anders vereinbart. Dies kann auf der eigenen Webseite, in sozialen Medien oder über Drittanbieter, mit denen Zoo Finder zusammenarbeitet, erfolgen.

11.3 Aktualisierung der Kooperationsprofile

Zoo Finder aktualisiert die Zoo Profile bei Änderungen und auf Anfrage des Zoo Partners hin. Der Zoo Partner kann Änderungen auch eigenständig über das Dashboard umsetzen.

Der Zoo Partner ist verpflichtet, Zoo Finder über relevante Änderungen rechtzeitig zu informieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen bei den den Preisen, den Kontaktinformationen, den Öffnungszeiten sowie bei Schließung oder Neueröffnung von Standorten.

11.4 Bereitstellung von Informationsmaterial

Zoo Finder stellt dem Zoo-Partner für alle teilnehmenden Standorte Schulungs- und Informationsmaterial in lokaler Sprache zur Verfügung, welches das Personal über die Kooperation und die korrekte Handhabung der Angebote aufklärt.

11.5 Werbematerialien

Für alle teilnehmenden Standorte werden von Zoo Finder perspektivisch Aufkleber oder Türsticker bereitgestellt, die auf die Partnerschaft hinweisen und bei der lokalen Promotion unterstützen.

12 Bewertungen und Kommentare

12.1 Funktionen zur Bewertung und Kommentierung

Zoo Finder stellt Funktionen bereit, mit denen Benutzer Zoos bewerten und kommentieren können. Zusätzlich können Funktionen verfügbar gemacht werden, die es den Zoo Partnern ermöglichen, auf Bewertungen und Kommentare zu reagieren und eigene Stellungnahmen abzugeben.

12.2 Verantwortung und Überprüfung von Bewertungen

Zoo Finder führt grundsätzlich keine Überprüfung von Bewertungen und Kommentaren hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Wahrhaftigkeit oder Rechtmäßigkeit durch. Die Verantwortung für die Inhalte ihrer Bewertungen und Kommentare sowie die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen tragen ausschließlich die Zoo-Finder-Benutzer und die Zoo Partner.

Zoo Finder ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Übereinstimmung von Bewertungen und Kommentaren mit gesetzlichen Bestimmungen und diesen AGB zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen oder Inhalte zu entfernen.

Der Missbrauch der Bewertungs- und Kommentarfunktionen, wie das Veröffentlichen von falschen Informationen, Beleidigungen oder rechtswidrigen Inhalten, ist untersagt. Zoo Partner müssen sicherstellen, dass ihre Kommentare:

  • Keine anderen Personen belästigen, bedrohen oder in irgendeiner Form deren Würde oder Rechte verletzen.
  • Keine diffamierenden, beleidigenden oder unwahren Informationen enthalten.
  • Ausschließlich über die von Zoo Finder bereitgestellten Funktionen abgegeben werden und nicht durch Dritte.

12.3 Moderation von Bewertungen und Kommentaren

Zoo Finder behält sich das Recht vor, Bewertungen und Kommentare ohne Angabe von Gründen zu entfernen, nicht anzuzeigen oder erst nach einer vorherigen Überprüfung freizuschalten.

12.4 Zusatzleistungen

Die Parteien können zusätzliche Dienstleistungen vereinbaren, die gegebenenfalls kostenpflichtig sind. Diese Zusatzleistungen werden separat festgelegt und in entsprechenden Vereinbarungen spezifiziert. Die Zielsetzung seitens Zoo Finder ist allerdings eindeutig, dass alle Dienstleistungen seitens Zoo Finder für alle Zoos fortlaufend gratis bleiben.

13 Verwendung von Text- und Bildmaterial des Kooperationspartners; Rechte am Material

13.1 Materialnutzung

Zoo Finder ist berechtigt, Text- und Bildmaterial des Kooperationspartner, einschließlich Fotos, Videos, Preisinformationen und Beschreibungen von der Webseite und den sozialen Medien des Zoo Partners für das Profil auf der Zoo-Finder-Plattform sowie für Werbezwecke zu verwenden. Der Zoo Partner kann auch aktiv Material für diese Zwecke zur Verfügung stellen.

13.2 Rechteerteilung

Der Zoo Partner gewährt Zoo Finder und der Zoo-Finder-Plattform kostenfreie, nicht-exklusive, unbefristete, widerrufliche, räumlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Rechte zur Nutzung und Veröffentlichung des in Ziffer 13.1 genannten Materials.

Dies schließt das Recht ein, das Material zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten, auch in bearbeiteter Form. Die Nutzung umfasst insbesondere die Verbreitung des Materials zur Promotion des Kooperationspartner, seiner Standorte, Angebote und Deals über die Zoo-Finder-App, die Webseite, soziale Medien und den Newsletter sowie bei Kooperations- und Werbepartnern.

13.3 Nachvertragliche Nutzung

Zoo Finder behält sich das Recht vor, das Material auch nach Beendigung des Vertrages zu nutzen. Insbesondere darf Zoo Finder das Zoo Profil auf der Zoo-Finder-App und Webseite weiterführen, allerdings ohne die Möglichkeit, Angebote zu buchen.

13.4 Widerspruchsrecht

Der Zoo Partner hat das Recht, jederzeit in Textform der Nutzung bestimmter Materialien oder der Veröffentlichung seines Profils zu widersprechen. In diesem Fall wird Zoo Finder die betroffenen Inhalte entfernen, sodass diese nicht mehr öffentlich zugänglich sind.

Die Entfernung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist, abhängig von den technischen Möglichkeiten, insbesondere den Löschmöglichkeiten der jeweiligen Plattform.

13.5 Gewährleistung und Freistellung

Der Zoo Partner garantiert, dass die Nutzung und Veröffentlichung des Materials durch Zoo Finder keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzt, einschließlich der Persönlichkeitsrechte auf Fotos oder Videos abgebildeter Personen.

Der Zoo Partner versichert, dass eine Veröffentlichung ohne Urheberkennzeichnung zulässig ist und stellt Zoo Finder von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstößen gegen diese Garantien resultieren könnten. Zudem verpflichtet sich der Kooperationspartner, alle damit verbundenen Kosten und Schäden zu ersetzen.

14 Laufzeit und Kündigung

14.1 Vertragsdauer und ordentliche Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Vertragsformular keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

14.2 Form der Kündigung

Kündigungen müssen in Textform erfolgen. Kündigungen durch den Zoo Partner sind an Zoo Finder per Post oder E-Mail an partner@zoofinder.com zu richten; Kündigungen durch Zoo Finder an den Zoo Partner erfolgen ebenfalls per Post oder an die im Vertragsformular hinterlegte E-Mail-Adresse des Kooperationspartner.

14.3 Außerordentliche Kündigung

Beiden Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Zoo Finder ist insbesondere berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn:

  • Der Zoo Partner wiederholt Deals trotz vorheriger Mahnung unberechtigterweise nicht einlöst oder
  • über das Vermögen des Zoo Partners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wird.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Vertragszweck

Die vorliegende Vereinbarung dient ausschließlich dem Austausch von Leistungen zwischen den Parteien. Es wird klargestellt, dass durch Begriffe wie „Zoo Partner“ oder „Kooperation“ keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen oder darüber hinausgehende Leistungen beabsichtigt sind.

15.2 Änderung der Kooperationsvereinbarung

Zoo Finder behält sich das Recht vor, diese AGB zu ergänzen oder zu ändern. Änderungen werden dem Zoo Partner mindestens fünf Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Schweigt der Zoo Partner bis zum Ablauf dieser Frist, gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen. Alternativ kann der Zoo Partner das Vertragsverhältnis innerhalb dieser Frist kündigen, wobei die Kündigung zum Beginn des übernächsten Monats nach ihrem Eingang wirksam wird.

Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleiben die bisherigen AGB gültig. Zoo Finder wird in der Ankündigung ausdrücklich auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Kündigung sowie die damit verbundenen Fristen und rechtlichen Konsequenzen hinweisen.

Widerspricht der Zoo Partner form- und fristgerecht, so bleibt das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Konditionen bestehen. In diesem Fall kann Zoo Finder das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen außerordentlich kündigen.

16. Anwendbares Recht

Für diese Vereinbarung gilt ausschließlich zypriotisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen.

17. Gerichtsstand

Ist der Kooperationspartner, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Zoo Finder auf Zypern. Zoo Finder behält sich jedoch vor, den Zoo Partner an dessen allgemeinem Gerichtsstand auf Zypern zu verklagen.

18. Schriftformerfordernis

Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Änderungen, die das Schriftformerfordernis aufheben, sind unwirksam, wenn sie nicht innerhalb einer Woche schriftlich von beiden Parteien bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch solche zu ersetzen oder Regelungslücken durch angemessene Regelungen zu schließen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommen und wirksam sind.

Stand: 01/2026

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